Ausbildungsfördermöglichkeiten
1. Ausbildungsbeitrag
Auszubildende (auch in einem Anstellungsverhältnis) erhalten € 630 monatlich (Stand 2025). Bei gedehnten Ausbildungen wird dieser Betrag aliquotiert. Wer eine andere Form der Förderung beantragt, erhält keinen Ausbildungsbeitrag.
2. connexia Implacementstiftung
Stiftungsteilnehmende bekommen für die Dauer ihrer Ausbildung Unterstützung durch das Arbeitsmarktservice in der Höhe ihres Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch € 946,80 (Deckung des Lebensunterhaltes; Stand 2025). Hinzu kommen € 200 pro Monat vom Partnerbetrieb. Die Stiftungsteilnehmenden sind über das AMS versichert.
3. Pflegestipendium
Das Pflegestipendium bietet eine Existenzsicherung für die Dauer einer Ausbildung im Pflegebereich und beträgt derzeit mindestens € 1.606,80 (Stand 2025).
4. Pflegestipendium mit connexia Implacementstiftung
Das Pflegestipendium kann auch in Verbindung mit der connexia Implacementstiftung beantragt werden. Schüler:innen und Student:innen erhalten mindestens € 1.506,90 Pflegestipendium (Stand 2025) und zusätzlich € 200 von einem Partnerbetrieb.
Bei Fragen rund um Förderungen steht Ihnen kostenlos und unverbindlich das Welcome Center Care für eine kompetente Beratung zur Verfügung. Weiterführende Informationen bei vcare („Welcome Center Care“) und beim AMS!
FAQ: Eine Information des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
Familienbeihilfe:
Finanzamt
- Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres.
- Antrag muss selbst gestellt werden, bzw. von den Eltern für den Direktbezug umgeschrieben werden.
Schülerbeihilfe:
Bildungsdirektion für Vorarlberg
- Bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres (bei bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres).
- Soziale Bedürftigkeit muss gegeben sein.
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Herkunft aus einem EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat.
- Herkunft aus einem Drittstaat, aber mind. ein Elternteil seit mind. fünf Jahren in Österreich ansässig und einkommensteuerpflichtig.
- Anerkannter Flüchtling / Asylwerber:in.
- Antrag ist im Sekretariat zu holen; er muss für das WS bis spätestens 31. Dezember des laufenden Schuljahres und für das SS bis spätestens 31.05. des laufenden Schuljahres bei der Beihilfenbehörde (Bildungsdirektion) abgegeben werden.
- Antrag muss jedes Semester neu gestellt werden.
Mindestsicherung:
Land Vorarlberg
- Hauptwohnsitz in Vorarlberg.
- Lebensunterhalt kann nicht durch eigene Mittel bestritten werden.
- Einkommen unter den Richtsätzen der Mindestsicherung.
Informationen: Bezirkshauptmannschaften, Arbeiterkammer oder Gemeinden.
Wohnbeihilfe:
Land Vorarlberg
- Österreichische/r Staatsbürger:in oder Herkunft aus EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat.
- Nicht-österreichische Staatsbürger:innen, EU- bzw. EWR-Staatsbürger:innen, die seit mehr als 10 Jahren in Österreich ansässig sind oder eine in der Sozialversicherung erfasste Tätigkeit von mind. 8 Jahren aufweisen können oder den Status „langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsbürger uns Drittstaatsbürgerinnen“ oder „subsidiär Schutzberechtigt“ haben.
- Eigennutzung der Wohnung.
- Einkommen aus vollberuflicher Tätigkeit oder Teilzeitbeschäftigung bei beruflichem Wiedereinstieg.
- Für Alleinerziehende gelten besondere Bestimmungen.
Informationen: www.vorarlberg.at
Alle Angaben ohne Gewähr!
Stand September 2025