Kathi-Lampert-Schule Sozialbetreuungsberufe

Vorbereitung auf die Ausbildung

Sie sind grundsätzlich für einen Sozialbetreuungsberuf geeignet und werden im Feld benötigt, aber Sie erfüllen die Aufnahmevoraussetzungen nicht oder nur teilweise.

Durch den positiven Abschluss des Vorbereitungslehrgangs haben Sie die formalen Zugangsvoraussetzungen für die Schule für Sozialbetreuungsberufe erfüllt. Um die angestrebte Ausbildung an der jeweiligen Schule für Sozialbetreuungsberufe beginnen zu können, müssen Sie sich mit den jeweiligen Anmeldeunterlagen bewerben.

Sobald sich mehr Personen für den Vorbereitungslehrgang anmelden, als Plätze vorhanden sind, kommt das Aufnahmeverfahren zur Anwendung. Es soll eine an objektiven Eignungskriterien orientierte und damit gerechte Platzvergabe ermöglichen.

Sprachliche Voraussetzungen (bei nichtdeutscher Muttersprache):

  1. Bestandene B2-Prüfung (schriftlich und mündlich).
  2. Wir prüfen zusätzlich im hausinternen Aufnahmeverfahren die B2-Kenntnisse: Es wird ein B2-Screening am PC (schriftlicher Online-Test) absolviert und anschließend findet ein Gruppengespräch statt. Diese zweite Voraussetzung ist notwendig, damit wir feststellen können, ob die Sprachkenntnisse wirklich ausreichend sind, um dem Unterricht folgen zu können.

Der Lehrgang wird in der Berufstätigenform angeboten.

Download Folder (PDF)

Rahmenbedingungen:

  • 360 Stunden Unterricht
  • 640 Stunden Pflichtpraktikum
  • Start: September  
  • jeweils mittwochs von 8.00 bis 17.15 bzw. 18.00 Uhr
  • Anmeldeformular (Anmeldeschluss Freitag, 29.05.2026)

Regelung Besuch Vorbereitungslehrgang oder gleich Einstieg in die Schule für Sozialbetreuungsberufe

Grundsätzlich ist die Aufnahme in die SOB an folgende Regelungen geknüpft:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • Abschluss einer mittleren oder höheren Schule

Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, ist der Vorbereitungslehrgang vorgesehen.

Die Idee des Vorbereitungslehrgangs ist, Personen auf die Ausbildung zur Sozialbetreuung vorzubereiten, wenn einer oder mehrere der folgenden Gründe vorliegt:

  • Sie erfüllen die formalen Voraussetzungen nicht
  • Sie haben (noch) sprachliche Defizite (Migrations- oder Fluchthintergrund)
  • Mangelnde Praxiserfahrung
  • Unsicherheit bezüglich der Berufswahl
  • Persönlicher Entwicklungsbedarf (Schulabbruch, Lernen, etc.)

Bei Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Zivildienst abgeschlossen (genügend Praxiserfahrung / Praxiskompetenz) haben und darüber hinaus über genügend kognitive Kompetenzen verfügen kann von der Verpflichtung des Vorbereitungslehrgangs abgesehen werden.
Eine persönliche Reife und die Entschlossenheit für die Wahl eines Sozialbetreuungsberuf sind zudem auschlaggebend.
Es wird jeweils im Einzelfall entschieden.