Vorbereitung auf die Ausbildung
Sie sind grundsätzlich für einen Sozialbetreuungsberuf geeignet und werden im Feld benötigt, aber Sie erfüllen die Aufnahmevoraussetzungen nicht oder nur teilweise.
Durch den positiven Abschluss des Vorbereitungslehrgangs haben Sie die formalen Zugangsvoraussetzungen für die Schule für Sozialbetreuungsberufe erfüllt.
Um die angestrebte Ausbildung an der jeweiligen Schule für Sozialbetreuungsberufe beginnen zu können, müssen Sie sich mit den jeweiligen Anmeldeunterlagen bewerben.
Sobald sich mehr Personen für den Vorbereitungslehrgang anmelden, als Plätze vorhanden sind, kommt das Aufnahmeverfahren zur Anwendung. Es soll eine an objektiven Eignungskriterien orientierte und damit gerechte Platzvergabe ermöglichen.
Sprachliche Voraussetzungen (bei nichtdeutscher Muttersprache):
- Bestandene B2-Prüfung (schriftlich und mündlich)
- Wir prüfen zusätzlich im hausinternen Aufnahmeverfahren die B2-Kenntnisse: Es wird ein B2-Screening am PC (schriftlicher Online-Test) absolviert und anschließend findet ein Gruppengespräch statt. Diese zweite Voraussetzung ist notwendig, damit wir feststellen können, ob die Sprachkenntnisse wirklich ausreichend sind, um dem Unterricht folgen zu können.
Der Lehrgang wird in der Berufstätigenform angeboten.
Rahmenbedingungen:
- 360 Stunden Unterricht
- 640 Stunden Pflichtpraktikum
- Start: Mittwoch, 21. September 2022
- jeweils mittwochs von 8.00 bis 17.15 bzw. 18.00 Uhr
- Blockwoche Wintersemester:
Mittwoch, 23. bis Freitag, 25. November 2022 - Blockwoche Sommersemester 2023:
wird noch bekannt gegeben - Anmeldeformular
Regelung Besuch Vorbereitungslehrgang oder gleich Einstieg in die Schule für Sozialbetreuungsberufe
Grundsätzlich ist die Aufnahme in die SOB an folgende Regelungen geknüpft:
- Abgeschlossene Berufsbildung oder
- Abschluss einer mittleren oder höheren Schule
Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, ist der Vorbereitungslehrgang vorgesehen.
Die Idee des Vorbereitungslehrgangs ist es Personen auf die Ausbildung zur Sozialbetreuung vorzubereiten, wenn einer oder mehrere der folgenden Gründe vorliegt:
- Sie erfüllen die formalen Voraussetzungen nicht
- Sie haben (noch) sprachliche Defizite (Migrations oder Fluchthintergrund)
- Mangelnde Praxiserfahrung
- Unsicherheit bezüglich der Berufswahl
- Persönlicher Entwicklungsbedarf (Schulabbruch, Lernen, etc.)
Bei Personen, die aber ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Zivildienst abgeschlossen (genügend Praxiserfahrung) haben und darüber hinaus über genügend kognitive Kompetenz verfügen (Abbruch in der Oberstufe einer höheren Schule) kann von der Verpflichtung des Vorbereitungslehrgangs abgesehen werden. Die Praxiserfahrung und Praxiskompetenz ist vorhanden. Andererseits sind die kognitive Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt und der Vorbereitungslehrgang wäre eine Unterforderung. Voraussetzung ist allerdings die persönliche Reife und Entschiedenheit für einen Sozialbetreuungsberuf. Es wird jeweils im Einzelfall entschieden.
